Gutachten zu erstellen ist unsere Hauptaufgabe.
Es spielt prinzipiell für uns keine Rolle, ob es sich dabei um ein Privat- oder Gerichtsgutachten handelt.
Allerdings ist es bei einem Privatgutachten durchaus möglich, die Form des Gutachtens in mündlicher oder auch in kurzer sowie ausführlicher schriftlicher Ausführung zu wählen. Ausschlaggebend ist hier der Wunsch des Kunden.
Gerichtliche Gutachten werden in aller Regel schriftlich erstellt.
Das Privatgutachten wird in der Regel das Gerichtsgutachten nicht ersetzen, gilt in jedem Fall aber als Parteivortrag, somit als Beweis.
Zur Entscheidung zur Erstellung eines Gutachtens sollten folgende Stichpnkte bedacht, bzw. besprochen werden (Checkliste):
Kontakt:
Udo Oliv
Am Damm 1
58332 Schwelm
Tel. 02336/8199454
02336/15215
Fax. 02336/16624
u.oliv-schwelm@t-online.de