Sachverständige werden üblicherweise zur Klärung von Sachverhalten bei Streitigkeiten eingesetzt.
Der Begriff Sachverständiger ist rechtlich nicht geschützt. Rein theoretisch kann sich also jeder der sich dazu berufen fühlt so bezeichnen.
Anders bei den öffendlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Diese werden erst nach speziellen Schulungen und Prüfungen z.B. von Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern vereidigt. Hierbei wird bei Handwerkern die Meisterprüfung und langjährige Berufserfahrung vorrausgesetzt. Eine besondere fachliche und persönliche Eignung wird durch die Prüfung festgestellt. Diese muß weit über dem normalen Durchschnitt liegen.
Die vereidigten Sachverständigen werden in speziellen Listen geführt, welche u.A. auch auf den entsprechnden Homepages aufgerufen werden können.
Zu den besonderen Verpflichtungen der ö.b.u.v.S. gehören z.B.:
Kontakt:
Udo Oliv
Am Damm 1
58332 Schwelm
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02336/15215
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