Eine der Aufgaben von ö.b.u.v.S. ist die Schlichtung. Sie kann durch den Sachverständigen als Schlichter, oder auch mit Rechtsfachleuten (Richter und Rechtsanwälte) im Schiedsgerichtsverfahren durchgeführt werden.
Häufig ist das Schiedsgerichtsverfahren schneller und günstiger, als das "normale" Gerichtsverfahren, z.B. beim Amtsgericht. Es ist jedoch genauso rechtskräftig.
Zu Fragen der Durchführung von Schlichtungsverfahren sind Ihnen neben den Sachverständigen auch die jeweiligen Handwerkskammern mit ihren Schlichtungsstellen behilflich.
Adressen hierzu unter unseren Links
Kontakt:
Udo Oliv
Am Damm 1
58332 Schwelm
Tel. 02336/8199454
02336/15215
Fax. 02336/16624
u.oliv-schwelm@t-online.de