Schlichter

Eine der Aufgaben von ö.b.u.v.S. ist die Schlichtung. Sie kann durch den Sachverständigen als Schlichter, oder auch mit Rechtsfachleuten (Richter und Rechtsanwälte) im Schiedsgerichtsverfahren durchgeführt werden.

Häufig ist das Schiedsgerichtsverfahren schneller und günstiger, als das "normale" Gerichtsverfahren, z.B. beim Amtsgericht. Es ist jedoch genauso rechtskräftig.

Zu Fragen der Durchführung von Schlichtungsverfahren sind Ihnen neben den Sachverständigen auch die jeweiligen Handwerkskammern mit ihren Schlichtungsstellen behilflich.

Adressen hierzu unter unseren Links

     

 

Kontakt:

Udo Oliv

Am Damm 1

58332 Schwelm


Tel.  02336/8199454

        02336/15215

Fax. 02336/16624

u.oliv-schwelm@t-online.de